Nachdem Uni-Kanzler Dr. Martin Mehrtens am 9. Januar überraschend seinen sofortigen Rückzug aus der Uni-Leitung angekündigt hat, nahm er davon in der darauffolgenden Woche schon wieder Abstand. Einerseits hat Herr Mehrtens bisher wiederholt deutlich gemacht, dass er den Betrieb des Unibades nur als lästigen Kostenfaktor sieht, andererseits hat der Kanzler im Dezember 2019 eine Planungsgruppe zur Wiedereinführung des Lehramtsstudiengangs Sport angestoßen und den Sanierungsbedarf für die Uni-Sportstätten herausgestellt. Der Weser-Kurier berichtete am 10.01.2020, am 14.01.2020 und am 15.01.2020 darüber.
Leserbrief von BI-Mitglied Eberhard Dengler im Weser-Kurier veröffentlicht: Grüne halten am Bäderkonzept fest, obwohl damit künftig keine überregionalen Schwimmwettbewerbe mehr in Bremen möglich sind!
Erster Schritt zum Sportstudium an der Uni Bremen
Unter diesem Titel berichtete der Weser-Kurier am 3. Januar 2020 darüber, dass Vorbereitungen für die Wiedereinführung eines Lehramtsstudiengangs Sport nun gestartet sind. Immerhin besteht – anders als zuletzt verlautet – jetzt Hoffnung, dass der Sportstudiengang schon 2022 kommen könnte. Der Artikel verrät allerdings nichts darüber, was das für die Zukunft der Uni-Sportstätten bedeutet, deren Sanierung laut einem Papier der Universität Bremen erst ab 2028 geplant ist, vgl. Beitrag unten vom 26. November 2019.
Bremen 1860 plant wegen großen Bedarf Lehrschwimmbecken
In der Sonntagsausgabe des Weser-Kurier vom 29.12.2019 wird der langjährige Geschäftsführer von Bremen 1860, Horst Neumann, porträtiert. Bemerkenswert ist der letzte Absatz des Artikels. Dort verrät Neumann, dass er vor seinem Ruhestand in 2022 unbedingt noch ein letztes Projekt verwirklichen will: Der Bau eines Lehrschwimmbeckens für Schwimmanfänger und den Reha- und Präventionsbereich wegen des großen Bedarfs! Gleichzeitig sollen aber das Unibad, bestehend aus Schwimmbecken mit 50m-Bahnen und Nicht-Schwimmerbecken, sowie das benachbarte Studiobad, abgerissen werden. Erneut zeigt sich: während das Bäderkonzept von sinkendem Bedarf ausging und daher die bestehenden Schwimmflächen deutlich reduziert, ist tatsächlich das Gegenteil der Fall. Schon die (noch) bestehenden Schwimmflächen reichen kaum, um den derzeitigen Bedarf zu decken, viele Schwimmkurse haben lange Wartelisten.
Weihnachtsgruß der BI Pro Unibad an alle Unterstützer*innen!
Streit um Nutzung des geplanten Kursbeckens beim Horner Bad
Der am 18.12. im „Weser Kurier“ von Olaf Dorow veröffentlichte Artikel ist ein kleiner Lichtblick am Ende eines Jahres, in dem für unsere Sache so viele negative und frustrierende Entscheidungen seitens der Politik, der Bremer Bäder und des Sportamtes getroffen worden sind. Offenbar wird den Schwimmvereinen erst jetzt bewusst, dass der deutlich kleinere Schwimmhallenneubau in Horn ein schlechter Tausch für das weitaus größere Unibad mit Nichtschwimmerbecken und angrenzendem Studiobad ist. Wettbewerbe können in der neuen Halle nicht mehr in bisherigem Umfang stattfinden, Wassergewöhnungsflächen für Nicht-Schwimmer gehen verloren und die Nutzung des neuen Kursbeckens könnte für die Vereine teuer werden. Unklar ist auch, ob das Kursbecken den Bedarf der Vereine überhaupt zu den gewünschten Zeiten decken kann.
BI-Mitglied Eberhard Dengler hat zu dem WK-Artikel folgenden Leserbrief verfasst:
„Das haben wir nun vom Bremer Bäderkonzept. 10 Mio €, in Worten zehn Millionen, Mehrkosten für den Neubau auf dem Horner Freibadgelände im Vergleich gegenüber den prognostizierten Sanierungskosten des Unibades. Hinzu kommen eingeschränkte Wassernutzungsflächen für die Schwimmausbildung. Hinzu kommt, es gibt im Neubau kein 1m-Brett, geschweige einen Sprungturm mit 3m und 5m. Das neue Kursbecken soll Schulen, Vereinen, Hochschulsport und Großeltern mit ihren Enkeln nicht mehr umfänglich zur Verfügung stehen. Schwärmt Herr Oldag, Präsident des Landesschwimmverbandes, anlässlich des 14. Internationalen Winter-Meeting von 490 Teilnehmern, so steht hinter jedem Teilnehmer die dreifache Menge an Unterstützern. Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, Eltern, Freunde, also ungefähr tausend Menschen bei einer Schwimmveranstaltung am Tag. Zukünftig dürfen sich jedoch nicht mehr als 200 Badbesucher im Neubau aufhalten, da der Neubau nicht der Versammlungsstättenverordnung unterliegt, so die Aussage der Bauordnungsbehörden. Einen überregionalen Leistungsvergleich wird es in Bremen zukünftig also nicht mehr geben. Ist das Bremer Schwimmtalent Florian Wellbrock wegen mangelnder Trainingsmöglichkeiten in Bremen nach Sachsen-Anhalt ausgewandert, so werden zukünftige Bremer Schwimmtalente im Ansatz noch weniger Entwicklungsmöglichkeiten finden. Das ist ein Downgrade der Schwimmbefähigung in Bremen. Unsere dafür verantwortliche Senatorin Frau Stahmann (Die Grünen) hält trotzdem am Bäderkonzept fest. Da der Aufsichtsrat der 100%tigen stadteigenen Bremer Bädergesellschaft durch GRÜNE besetzt ist, wird eine Einsicht verfehlter Bäderpolitik in dieser Legislaturperiode nicht mehr stattfinden, das ist bitter für den Schwimmsport. „
Bericht aus der Sportdepuation vom 17.12.2019: Staatsrat Fries lehnt Erweiterung der Liegeflächen im Horner Bad ab
Bei der Sportdeputation am 17.12.2019 fragte die BI Pro Unibad u.a. kritisch zur Planung des Horner Bades nach.
- BI-Mitglied Eberhard Dengler fragte nach der in der vorherigen Sitzung von Frau Stahmann versprochenen Überprüfung der Horner Freibadplanung hinsichtlich der Wassergewöhnungsflächen und der Erweiterung der Liegeflächen im Horner Bad: Staatsrat Fries antwortete (nicht ohne vorher in die Runde zu fragen, ob denn überhaupt gewünscht wird, dass auf diese Frage reagiert werden soll (!): eine Prüfung der Erweiterungsmöglichkeit für die Liegeflächen im Bereich der Tribünen sei nicht erfolgt und im übrigen sei die Akte Horner Bad geschlossen, es gäbe keinerlei Änderungen bezüglich Wasserflächen (auch nicht in der Halle) oder Liegeflächen mehr – dies bekräftige er auch auf Nachfrage der Deputationsvorsitzenden Frau Bergmann nochmals.
- Auch über den Punkt Sanierungsbedarf der Uni-Sportstätten und die Wiedereinführung de Sportstudiengangs wurde gesprochen, offenbar fehlte es aber den Deputationsmitgliedern an Sachkenntnis: klare Linien, konkrete Zeitpläne gibt es nicht, aber die widerspüchlichsten Zahlen wurden genannt. Zwar sei der politische Wille einen Sportstudiengang einzuführen sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Wissenschaftsplan ausdrücklich formuliert, aber nun wurde der Zeitpunkt eher in 2030 statt 2025 gesehen. Was die Sanierungspläne angeht, ebenfalls Verwirrung, aber es wurde nicht gesagt, dass nicht saniert werden kann oder soll, die FDP hat wohl ihren ursprünglich für die Sportdeputation formulierten Antrag auf Errichtung neuer Sportstätten zurückgezogen (jedenfalls war davon überhaupt nicht die Rede). Vertreter der Koalition äußerten sich so, als hätten sie noch nicht begriffen, dass schließlich sie es doch sind, die die politischen Entscheidungen treffen und die Prioritäten setzen.
- Auf Nachfrage von BI-Mitglied Eberhard Dengler nach den 3 Förderprogrammen des Bundes (Städtebauförderung, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, die Mittel für die Sanierung von Schwimmbädern bereitstellen, antwortete Herr Zeyfang, diese Programme seien bekannt und Förderungen verschiedener Maßnahmen auch schon erfolgt, der Antrag das Vegesacker Bad zu fördern, sei abgelehnt worden.
Herr Oldag, Vorsitzender des Bremer Schwimmverbandes, findet den geplanten Eintrittspreis von 1 Euro für Kinder und Jugendliche gut, hat aber darauf hingewiesen, dass davon allein die Kinder noch nicht schwimmen lernen, es müssten weitere Anstrengungen unternommen werden.
Auch der Weser-Kurier berichtete über die Sportdeputation, ging aber im Artikel nicht auf die kritischen Nachfragen der BI Pro Unibad in der Deputationssitzung ein.
DLRG-Petition zur Rettung der Schwimmbäder wurde am 9. Dezember im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt: Bund verweist auf Länderzuständigkeit
Auf der Webseite der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) heißt es dazu: „Am 9. Dezember war unsere Petition Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dort hatten DLRG Präsident Achim Haag und Pressesprecher Achim Wiese gemeinsam Gelegenheit, unsere Eingabe nochmals kurz den Ausschussmitgliedern zu präsentieren und auf Nachfragen direkt zu reagieren. Damit sind wir einen großen Schritt weiter. Zwar konnte im unmittelbaren Anschluss an die Anhörung noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen sein, berät der Ausschuss nun über unsere Petition. Ob sie schließlich in den Bundestag eingebracht wird, steht noch offen. Nichtsdestotrotz kann man nun mit Gewissheit sagen, dass das Thema spätestens jetzt ins bundespolitische Bewusstsein vorgedrungen ist.
Die öffentliche Anhörung kann in der Mediathek des Deutschen Bundestags unter folgendem Link abgerufen werden: https://dbtg.tv/cvid/7404839.“
In der Mediathek findet man eine Zusammenfassung. Dort heißt es zur Anhörung: „Für die Erstellung eines bundesweiten Masterplans zu Erhaltung und Sanierung von Schwimmbädern hat der Bund keine Gesetzgebungsbefugnis. Das machte die für Bau zuständige Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Anne Katrin Bohle, deutlich. Die Zuständigkeit für den Breitensport liege verfassungsrechtlich bei den Ländern, sagte Bohle vor den Abgeordneten.
Die Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder hatte die DLRG „aus Sorge um die zunehmende Verschlechterung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung“ in einer Petition gefordert. DLRG-Präsident Achim Haag sprach während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses von einem „unheilvollen Trend zur Bäderschließung“, der dem finanziellen Druck, unter dem viele Kommunen stünden, geschuldet sei. Drei von fünf Kindern seien am Ende der Grundschulzeit keine sicheren Schwimmer, beklagte er. Im Jahr 2018 habe die Zahl der Ertrunkenen mit 504 einen neuen Höchststand erreicht. Zudem gehe ohne die Schwimmbäder „die Schwimm- und Badekultur verloren“, warnte Haag.
Etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger als 2017
Der anhaltende Trend, ersatzweise Freibäder zu bauen oder auf sogenannte Badeteiche auszuweichen, biete witterungsbedingt weder die Verlässlichkeit des Angebots noch tauge die bauliche Struktur für Ausbildung und Sport, sagte der DLRG-Präsident. Hinzu komme, dass die häufig von privaten Investoren erbauten Spaßbäder nicht den notwendigen Ausbildungsgesichtspunkten entsprächen. Allein im vergangenen Jahr sind laut der Petition etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger abgenommen worden als im Vorjahr.
Auch wenn dem Bund derzeit die Gesetzgebungskompetenz fehle, sei über alle Ministerien hinweg der Sport „als die Integrationsmaschine“ für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, sagte Staatsekretärin Bohle. Dazu bedürfe es einer engen Kooperation mit den Ländern und Kommunen. Aktiv könne aber durch den Bund eine solche Initiative nicht ergriffen werden, sagte sie.
„Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen“
Zugleich verwies die Ministeriumsvertreterin auf das Instrument der Städtebauförderung, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. In diesen drei Programmen seien auch Bäder förderfähig, betonte sie. Strebe man aber eine langfristige Lösung an, so Bohle weiter, müssten Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Eine solche Konzeption könne ausgearbeitet werden, „bis hin zu einer verfassungsrechtlichen Möglichkeit“.
Ein solches Zusammenwirken ist auch das Ziel der DLRG. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sei mit der Petition vertraut, sagte DLRG-Präsident Haag. Man sei ganz bewusst mit der Vorlage auch an den Bundestag herangetreten, weil Bund, Länder und Kommunen „am selben Strick in die gleiche Richtung ziehen müssen“.“
Die BI Pro Unibad wird als Konsequenz dieser Anhörung gezielt nachfragen, inwiefern die o.g. drei Bundesprogramme zur Finanzierung von Bädersanierungen genutzt werden. Ebenfalls werden wir nachfragen, wie sich das Land Bremen zur Forderung der DLRG nach einem Masterplan verhält ist und ob über den Bundesrat eine Initiative zur Unterstützung des Masterprogramms geplant ist. Aktuell hat das Land Bremen den Vorsitz der Sportministerkonferenz inne – dies wäre eine gute Gelegenheit, sich auf Landesebene für die Umsetzung des DLRG-Masterplans zur Bädersanierung einzusetzen.
Universität berichtet dem Wissenschaftsausschuss zum Zustand der Uni-Sportstätten – Sanierung auf 2028 verschoben!
In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses der Bremischen Bürgerschaft am 13.11. wurde unter Top 3.1. die Berichtsbitte des Abgeordneten Herrn Öztürk zum Zustand der Sportanlagen der Universität behandelt. In der Antwort der Universität zur Berichtsbitte heißt es wörtlich:
„In der zwischen der Universität und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz abgestimmten Sanierungsplanung ist die Sanierung der universitären Sportanlagen angesichts der wesentlich durch die Anforderung aus Lehre und Forschung geprägten Prioritätensetzung erst ab 2028 eingeplant.“ In einem Bericht des Weser-Kuriers vom 13.11. „Der Sportturm vergammelt“ dazu heißt es: „Nach einer Berechnung der Uni müsse noch nicht neu gebaut werden, sagt Baudezernent Orlok: „Noch ist es wirtschaftlich, die Sportanlagen zu sanieren.“ “ Wenn die Universität selbst von einem Sanierungsbeginn in 2028 spricht, wird offensichtlich, dass die Universität ebenso wie beim dazugehörigen Unibad auf Abriss statt Sanierung der Sportstätten setzt. Seitens der Universität wird ein desaströses Bild vom Zustand der Uni-Sportstätten gemalt: „Die gesamte Gebäudesubstanz des Sportbereiches ist nach 40 jähriger Nutzungsdauer ohne eine regelhafte Bauunterhaltung in erheblichem Maße kernsanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr dem notwendigen und geforderten baulichen und energetischen Standard sowie den technischen Vorschriften. “ Die Universität Bremen hat sich für eine regelhafte Bauunterhaltung der Sportstätten ebenso wie beim Unibad offensichtlich nicht zuständig gefühlt. Genau wie beim Unibad sorgen auch hier unklare Zuständigkeiten für die Vernachlässigung öffentlicher Bausubstanz! Die BI Pro Unibad fordert daher seit langem eine Änderung der Zuständigkeiten.
Aufschlussreich ist auch das Sitzungsprotokoll auf S. 5-8. Immerhin stellt der Kanzler der Universität, Martin Mehrtens, in Aussicht, dass die Uni-Sportstätten bei einem Sanierungsbeginn ab Sommer 2020 auch bis 2024 saniert sein könnten; eine Sanierung in Teilschritten, um die Einschränkungen für Vereins-, Hochschul- und Schulsport im Sanierungszeitraum zu minimieren, schließt er allerdings aus.
BI Pro Unibad weist in der Sitzung der Sportdeputation am 11. November auf unwahre Aussagen von Sportamt und Bremer Bädern hin und fordert einen Runden Tisch zum Horner Bad
Die BI Pro Unibad wies bei der Sportdeputation am 11. November ausdrücklich darauf hin, dass entgegen anderslautender Behauptungen der Geschäftsführerin der Bremer Bäder und des Sportames auf der Beiratssitzung zur Planung des Horner Bads keinesfalls die Umplanungen wegen eines Hochspannungskabels thematisiert worden seien. Auch im Protokoll der Beiratssitzung gibt es hierauf keinerlei Hinweis. Die Deputationsvorsitzende Frau Bergmann stimmte zu, dass die Diskussionen im Horner Beirat zum Bäderkonzept sehr „manipulativ“ verlaufen seien. BI-Mitglied Eberhard Dengler teilte bei der Deputationssitzung eine Tischvorlage aus, wo er auf einige Fehlplanungen bei der Neugestaltung des Horner Bades hinwies. Am 24. November schrieb er hierzu die Mitglieder der Sportdeputation an. In seinem Anschreiben beschreibt er detailliert eine Reihe von Mängeln bei der Neugestaltung des Horner Bades und fordert die Einberufung eines Runden Tisches, um Nachbesserungen zu erreichen.