Wie einer Bürgerschaftsanfrage zu entnehmen ist, wurde die Universität seitens der Wissenschaftsbehörde mit einem Gutachten zum baulichen Zustand im Dezember 2021 beauftragt, das im Februar 2022 fertiggestellt werden sollte. Die BI Pro Unibad fand heraus, dass das Gutachten dann im März an die Wissenschaftsbehörde weitergeben wurde. Bisher ist aber über den Inhalt des Gutachtens nichts bekannt. Die BI Pro Unibad fragte hierzu u. a. bei der SPD-Fraktion nach. Als Antwort hieß es lediglich: „Leider liegt uns das Gutachten nicht vor. Es handelt sich um ein universitätsinternes Dokument, auf das wir keinen Zugriff haben und das uns auch nicht von der Universität zur Verfügung gestellt wird.“ Die BI Pro Unibad fasste hierzu im April nach, da diese Begründung nicht nachvollziehbar ist, handelt es sich doch um ein Gutachten, dass die Universität nach Aufforderung der Senatorin für Wissenschaft und Häfen in Auftrag gegeben hat und das, wenn auch über den Haushalt der Universität, mit öffentlichen Geldern finanziert wird. Ganz abgesehen davon, dass die schwimminteressierte Bremer Öffentlichkeit ein großes Interesse an den Ergebnissen hat. Die BI Pro Unibad bleibt hierzu weiter am Ball.