In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses der Bremischen Bürgerschaft am 13.11. wurde unter Top 3.1. die Berichtsbitte des Abgeordneten Herrn Öztürk zum Zustand der Sportanlagen der Universität behandelt. In der Antwort der Universität zur Berichtsbitte heißt es wörtlich:
„In der zwischen der Universität und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz abgestimmten Sanierungsplanung ist die Sanierung der universitären Sportanlagen angesichts der wesentlich durch die Anforderung aus Lehre und Forschung geprägten Prioritätensetzung erst ab 2028 eingeplant.“ In einem Bericht des Weser-Kuriers vom 13.11. „Der Sportturm vergammelt“ dazu heißt es: „Nach einer Berechnung der Uni müsse noch nicht neu gebaut werden, sagt Baudezernent Orlok: „Noch ist es wirtschaftlich, die Sportanlagen zu sanieren.“ “ Wenn die Universität selbst von einem Sanierungsbeginn in 2028 spricht, wird offensichtlich, dass die Universität ebenso wie beim dazugehörigen Unibad auf Abriss statt Sanierung der Sportstätten setzt. Seitens der Universität wird ein desaströses Bild vom Zustand der Uni-Sportstätten gemalt: „Die gesamte Gebäudesubstanz des Sportbereiches ist nach 40 jähriger Nutzungsdauer ohne eine regelhafte Bauunterhaltung in erheblichem Maße kernsanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr dem notwendigen und geforderten baulichen und energetischen Standard sowie den technischen Vorschriften. “ Die Universität Bremen hat sich für eine regelhafte Bauunterhaltung der Sportstätten ebenso wie beim Unibad offensichtlich nicht zuständig gefühlt. Genau wie beim Unibad sorgen auch hier unklare Zuständigkeiten für die Vernachlässigung öffentlicher Bausubstanz! Die BI Pro Unibad fordert daher seit langem eine Änderung der Zuständigkeiten.
Aufschlussreich ist auch das Sitzungsprotokoll auf S. 5-8. Immerhin stellt der Kanzler der Universität, Martin Mehrtens, in Aussicht, dass die Uni-Sportstätten bei einem Sanierungsbeginn ab Sommer 2020 auch bis 2024 saniert sein könnten; eine Sanierung in Teilschritten, um die Einschränkungen für Vereins-, Hochschul- und Schulsport im Sanierungszeitraum zu minimieren, schließt er allerdings aus.