Nachdem BI-Mitglied Eberhard Dengler am 28. Februar aufgrund Berichten zu einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Uni-Sportstätten eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte, erhielt er am 9. März folgende Antwort aus dem Wissenschaftsressort:
Sehr geehrter Herr Dengler,
auf Ihre E-Mail vom 28.02.2020, die dem Ressort von der Abgeordneten, Frau Quante-Brandt am 29.02.2020 an das Senatorenbüro weitergeleitet wurde, möchte ich Ihnen nach hausinterner Abstimmung wie folgt antworten:
Wer ist der Auftraggeber der Machbarkeitsstudie?
Die Universität Bremen.
Wer ist der Auftragnehmer der Machbarkeitsstudie?
HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.
Wie ist der Wortlaut des Auftrages?
Die Universität Bremen (U Bremen) beabsichtigt, einen Studiengang Sport ausschließlich für das Lehramt einzurichten und benötigt dazu Flächenbedarfsermittlungen für die bedarfsgerechte Unterbringung, insbesondere für die notwendige Ausstattung mit Sporthallen, -übungsräumen und -plätzen. Die Universität möchte für diese Neugründung bestehende Sportflächen auf dem Campus nutzen und auf Basis einer externen Bedarfsermittlung durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) den Sanierungsumfang ihres Flächenbestandes einschätzen zu können.
Die Festlegungen für die inhaltliche Ausgestaltung des neuen Studiengangs an der U Bremen sollen durch eine Planungskommission bis zum Jahresende vorgelegt werden, so dass neben den ersten Eingangsgrößen zur Personalausstattung und zur Zahl der Studierenden der künftige Flächenbedarf in einer ersten Näherung nur über eine Reihe zusätzlicher Annahmen sowie Setzungen ermittelt werden kann. HIS-HE nutzt dafür seine Erfahrungen zum Studienfach Sport in anderen Bundesländern.
Es ist aber vorgesehen nach Abschluss des Prozesses zur Studiengangentwicklung und der Festlegung von Inhalten (z.B. Studienplan, Prüfungsordnung) auch die Bedarfsermittlung noch einmal auf notwendige Anpassungen zu prüfen und ggfs. zu aktualisieren.
Wer ist Mitglied dieser Planungskommission?
Es ist eine Arbeitsgruppe der beteiligten Ressorts Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Senatorin für Kinder und Bildung und Senatorin für Sport gebildet worden.
Wie lautet der Auftrag an die Planungskommission?
Die Arbeitsgruppe soll zeitnah ein Konzept für die Grundsanierung der Sportanlagen der Universität entwickeln. Es soll zum Zeitpunkt der einzelnen Berufungen des Lehrkörpers für die Kandidat*innen der Professuren bereits sichtbar werden können, dass die für den Studiengang notwendigen Sportanlagen zeitnah zur Einrichtung des Faches hergerichtet werden. Dazu ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie ein geeignetes Mittel. Die Machtbarkeitsstudie sollte die für die Nutzung durch einen künftigen Studiengang Sport erforderlichen Sanierungen nebst erforderlichen realistischen Mittelbedarf abdecken und für eine Gesamtsanierung die Bedarfe des Schulsports und des Vereinssports nebst erforderlichen realistischen Mittelbedarfen gesondert ausweisen.
Welche Vereine sind in dieser Planungsgruppe vertreten?
Die Senatorin für Sport tritt für die Interessen der Sportvereine ein.
Ist der Landessportbund in der Planungsgruppe einbezogen?
Die Senatorin für Sport wird ggf. in geeigneter Weise den Landessportbund einbeziehen.
Ist Verein für Hochschulsport e.V. beteiligt?
Nein. Nach § 4 Abs. 7 des bremischen Hochschulgesetzes fördern die Hochschulen in ihrem Bereich den Sport.
Welche Schulen sind in der Planungsgruppe eingebunden?
Derzeit sind die Schulen sind nicht eingebunden. Sobald eine solide Datenlage hinsichtlich der Ausgangslage, der Übergangslösung und der perspektivischen Erfordernisse im Rahmen der Schulstandortplanung bestehen und eine ganzheitliche Bedarfsplanung erarbeitet wurde, wird mit den betroffenen Schule gesprochen und das Vorgehen abgestimmt.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
I. A.
Manfred Schütte-Thuy
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Abteilung 2 – Hochschulen und Forschung
Referat 20 Ressourcen und Service